Mit den getroffenen Massnahmen gegen den Coronavirus gibt es ab sofort Folgendes zu beachten:

  • Ab sofort finden Kremationen nur noch unter Ausschluss von Angehörigen statt.

  • Aufbahrungsräume bleiben weiterhin offen.

  • Offene Aufbahrungen (ohne Sargdeckel) sind weiterhin zulässig.

  • Ab sofort keine Abdankungen mehr in Kapellen (innerhalb Stadt Chur).

  • Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. (Ehepartner/-innen, Lebensgefährten/-innen, Eltern, Geschwister, Kinder, Pflegekinder, Adoptiveltern, Grosseltern).

  • Urnenbeisetzungen und Abdankungen können auf Wunsch der Angehörigen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

  • Auf Wunsch der Angehörigen lagert die Stadtgärtnerei Urnen bis zu einem späteren Beisetzungs-Zeitpunkt kostenlos.